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Archiv für Juli 2010

Die aktuelle Krankenversicherungskarte, die zurzeit deutschlandweit im täglichen Einsatz ist, soll durch die neue elektronische Gesundheitskarte abgelöst, und in naher Zukunft, genutzt werden. Dabei ist eine enorme Vereinfachung des vorhandenen Gesamtsystems für die Leistungserbringer, Krankenkassen, Apotheken sowie Patienten beabsichtigt. Zu dem werden weitere praktische Vorteile, mit diesem neuen System, implementiert. Mit der alten Krankenversicherungskarte, die nur einen herkömmlichen Speicherchip besitzt, können nur administrative Daten (Name der ausstellenden Krankenkasse, Titel, Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversicherungsnummer und Versichertenstatus des Versicherten) gespeichert werden. Zum Auslesen dieser Daten ist lediglich ein simples Kartenlesegerät nötig. Die neue elektronische Gesundheitskarte dagegen, besitzt einen so genannten Mikroprozessorchip, mit modernster Verschlüsselungstechnik, der die Möglichkeit zur Speicherung von administrativen und medizinischen Daten (Daten des Versicherten, elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte, elektronischer Arztbrief, Arzneimitteldokumentation, Notfallsdaten und Freiwilligen Daten) gestattet. Mit diesen gespeicherten Daten können befugte Personen, die einen personenbezogenen elektronischen Heilberufsausweis besitzen, in einem sicheren Netzwerk arbeiten. Zu dem wird jede neue elektronische Gesundheitskarte mit einem Farbfoto ausgestattet, um ein Identitätsmissbrauch zu verhindern. Für Kinder ist die Anbringung eins Farbfotos bis zum 15ten Lebensjahr freiwillig. Ein weiterer Sicherheitsmechanismus ist eine vierstellige PIN, und das Prinzip ähnlich mit dem  des Bankkartensystems.

Der Mikroprozessorchip auf der elektronischen Gesundheitskarte

Der Mikroprozessorchip ist wie ein Speicher mit einer modernen Schlüsselfunktion. Der vorhandene Speicher ist in mehreren Bereichen aufgeteilt. Somit wird jeder Institution aus dem Gesundheitswesen das Zugriffsrecht beschränkt ermöglicht. Dadurch ergeben sich weitere Vorteile, um anfallende Kosten einzusparen. Zum Beispiel, benötigt ein Versicherter, nach einem Umzug, keine neue Gesundheitskarte. Die zuständige Krankenkasse kann die gespeicherte Anschrift einfach aktualisieren. Weitere Daten sind jedoch für diese Institutionen nicht abrufbar.

Elektronischer Heilberufsausweis

Bereits im Gesetz und Begründung sind festgehalten, dass der Regelzugriff auf die freiwilligen medizinischen Daten der elektronischen Gesundheitskarte „nur in Verbindung mit einem elektronischen Heilberufsausweis“ erfolgen darf. (Wilhelm, Schneider & Goetz, 2005, S. 1164)
Der neue elektronische Heilberufsausweis, ein auf personenbezogener Sichtausweis, ist das vorgesehene Gegenstück zur elektronischen Gesundheitskarte. In Verbindung mit einem multifunktionalen Chipkartenlesegerät, können auf einem sicheren Weg die privaten Patientendaten der elektronischen Gesundheitskarte, durch ausgewiesene Personen, abgerufen und bearbeitet werden. Somit wird durch eine elektronische Authentifizierung gewährleistet, dass kein Missbrauch durch Unbefugte entsteht. Die Sichtfunktion des elektronischen Heilberufsausweis ist für drei Sichten untergegliedert:

  • elektronischer Arztausweis
  • elektronischer Zahnarztausweis
  • elektronischer Apothekerausweis

Durch die berufsbezogene Untergliederung werden die Rechte definiert. Einem Apotheker wird nur die Auslesung des elektronischen Rezepts und der evtl. Zuzahlungsbefreiung gestattet.

Chipkartenlesegerät

Um dieses tragfähige Gesamtsystem zu unterstützen, benötigt man ein spezielles, multifunktionales Chipkartenlesegerät. mit PIN-Tastatur und Dual-Slot. Es ist wie ein Zwei-Schlüssel-System. Überall dort wo die Situation entsteht, dass sensible Patientendaten abgerufen müssen werden, gewährleistet und regelt solch ein Gerät, dass nur die erlaubten Daten ausgelesen, bzw. bearbeitet, werden dürfen. In Notfallsituationen besteht z. B. die Möglichkeit für den Notarzt schon vor Ort in Verbindung mit seinem elektronischen Heilberufsausweis auf die Notfallsdaten des Versicherten zuzugreifen. Auf solche privaten Daten können die Krankenkassen oder Apotheker nicht zugreifen.

Elektronisches Rezept

In der heutigen Zeit wird fast überall mit einem Computer gearbeitet.
Auch Ärztinnen und Ärzte haben spezielle EDV-Geräte im Einsatz. Jedoch wird ein simples Rezept immer noch ausgedruckt und nicht elektronisch bearbeitet. Dies führt zu erheblichem Mehraufwand, und die daraus resultierenden Kosten, sind enorm. Die neue elektronische Gesundheitskarte erspart den Papierweg und sorgt für mehr Effizienz. Die Rezepte werden elektronisch auf den Mikroprozessorchip der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert. In der Apotheke wird das elektronisch gespeicherte Rezept eingelöst. Hierfür überlässt der Versicherte seine elektronische Gesundheitskarte der Apothekerin oder dem Apotheker, die anschließend das elektronische Rezept von der Karte oder vom entfernten Server abruft. Natürlich gelangen die Mitarbeiter der Apotheke nur mit einer Authentifizierung (elektronischen Heilberufsausweis) an diese Daten. Nach der Arzneimittelübergabe werden die Daten des elektronischen Rezepts gelöscht um eine Neueinlösung zu verhindern. Die Einlösung kann auch weiterhin durch berechtigte Vertreter vorgenommen werden. Akribisch werden moderne Techniken entwickelt, um weiterhin die Nutzung von Versandapotheken, problemlos, zu ermöglichen.

Netzwerk und Server

Ein hoch verschlüsseltes Netzwerk kommt als weitere Komponente zum Einsatz. Hier werden circa 78 Millionen Versicherte, 21.000 Apotheken, 120.000 Ärztinnen und Ärzte, 65.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte, 2.200 Krankenhäuser sowie die gesetzlichen und privaten Krankenkassen miteinander verbunden. Da der Mikroprozessorchip der elektronischen Gesundheitskarte nicht für die Speicherung von
z. B. Röntgenbilder ausgelegt ist, jedoch diese und weitere Daten allen behandelnden Ärzten währen einer Behandlung zentral zur Verfügung stehen sollen, kommen hierfür Datenserver zum Einsatz. Diese privaten und sensiblen Patientendaten können dann vor Ort, beim Facharzt, an einen an das Netzwerk angeschlossenen Computer, abgerufen werden. Durch solch einen Komfort ist eine schnellere Behandlung gewährleistet und die Behandlungsqualität verbessert sich. Da nur der Patient und die behandelnden Ärzte an diese Daten gelangen sollen, wird dieses Netzwerk mit einer starken Verschlüsselung betrieben. Zugriff zu diesem elektronischen Geflecht bekommt man auch nur in Verbindung eines multifunktionalen Chipkartenlesegeräts, elektronischen Heilberufsausweis und der elektronischen Gesundheitskarte des Patienten.

Sicherheit

Die elektronische Gesundheitskarte und die damit zugänglichen, privaten Daten, sind durch mehrere Sicherheitsbestimmungen gesetzlich geregelt, und somit vom Missbrauch, geschützt.

Schlusswort

Die elektronische Gesundheitskarte kann nur dann erfolgreich eingeführt werden, wenn alle Komponenten, im Gesamtsystem, wie ein
„schweizer Uhrwerk“ funktionieren.

Quellenverzeichnis

Verwendete Quellen

Wilhelm D., Schneider A., Goetz C. F. J (2005). Die neue Gesundheitskarte. In: Der Onkologe 2005 (11), S. 1157 bis 1165.